Abnahmeverpflichtung

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Abnahmeverpflichtung

Definition, Bedeutung

Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abnahmeverpflichtung' trennt man wie folgt:

  • Ab|nah|me|ver|pflich|tung
(Definition ergänzt von Cem am 20.02.2019)

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