Abrogation
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Abrogation
Definition, Bedeutung
Abschaffung; Aufhebung (eines Gesetzes od. Auftrages)Mit Abrogation wird die vollständige Abschaffung oder Aufhebung eines Gesetzes durch ein nachfolgendes Gesetz bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht die Derogation.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Abrogation' trennt man wie folgt:
- Ab|ro|ga|ti|on
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