Abrogation

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Abrogation

Definition, Bedeutung

Abschaffung; Aufhebung (eines Gesetzes od. Auftrages)

Mit Abrogation wird die vollständige Abschaffung oder Aufhebung eines Gesetzes durch ein nachfolgendes Gesetz bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht die Derogation.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abrogation' trennt man wie folgt:

  • Ab|ro|ga|ti|on
(Definition ergänzt von Mirko am 17.03.2019)
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