Abschiebehaft

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Abschiebehaft

Definition, Bedeutung

  • Abschiebehaft oder Abschiebungshaft (in Österreich: Schubhaft, in der Schweiz Ausschaffungshaft) ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht. Es handelt sich um Freiheitsentzug, der in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung für eine bestimmte Dauer verhängt werden kann.
  • richterlich angeordnete Haft einer Person, die abgeschoben werden soll

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abschiebehaft' trennt man wie folgt:

  • Ab|schie|be|haft
(Definition ergänzt von Franziska am 14.03.2019)

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