Abschiebehaft
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Abschiebehaft
Definition, Bedeutung
- Abschiebehaft oder Abschiebungshaft (in Österreich: Schubhaft, in der Schweiz Ausschaffungshaft) ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht. Es handelt sich um Freiheitsentzug, der in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung für eine bestimmte Dauer verhängt werden kann.
- richterlich angeordnete Haft einer Person, die abgeschoben werden soll
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Abschiebehaft' trennt man wie folgt:
- Ab|schie|be|haft
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