abschlusserklärung

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abschlusserklärung

Definition, Bedeutung

  • Ein Abschlussschreiben oder eine Abschlusserklärung dient dazu, die endgültige Erledigung eines Rechtsstreits herbeizuführen, nachdem eine einstweilige Verfügung (eV) ergangen ist.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'abschlusserklärung' trennt man wie folgt:

  • Ab|schluss|er|klä|rung
(Definition ergänzt von Damien am 05.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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