Abschlussfreiheit

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Abschlussfreiheit

Definition, Bedeutung

Mit Abschlussfreiheit wird die Freiheit des Einzelnen bezeichnet, sich seine Vertragspartner aussuchen zu können. Sie ist ein wichtiger Teil der Vertragsfreiheit. Bei Monopolen kann es aber als Ausnahme zur Abschlussfreiheit auch zu einem sog. Kontrahierungszwang kommen.

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(Definition ergänzt von Ege am 18.03.2019)

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