Abschrift

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Abschrift

Definition, Bedeutung

  • abgeschriebenes Schriftstück; beglaubigte abschrift einer Urkunde; mehrere abschriften herstellen
  • Abschrift bezeichnet eine Kopie von einem bereits bestehenden Text. Eine andere Bezeichnung ist Durchschlag oder Duplikat.
  • Bei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich lautende Wiedergabe einer Originalvorlage.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abschrift' trennt man wie folgt:

  • Ab|schrift
(Definition ergänzt von Jerome am 27.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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