Abschrift
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Abschrift
Definition, Bedeutung
- abgeschriebenes Schriftstück; beglaubigte abschrift einer Urkunde; mehrere abschriften herstellen
- Abschrift bezeichnet eine Kopie von einem bereits bestehenden Text. Eine andere Bezeichnung ist Durchschlag oder Duplikat.
- Bei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich lautende Wiedergabe einer Originalvorlage.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Abschrift' trennt man wie folgt:
- Ab|schrift
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