Absichtserklärung

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Absichtserklärung

Definition, Bedeutung

  • Als Absichtserklärung (auch Grundsatzvereinbarung oder englisch Letter of intent) werden im Rechtswesen einige mehr oder weniger rechtsverbindliche einseitige Willenserklärungen eines Verhandlungspartners verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrages bekunden sollen.
  • Erklärung über künftiges Verhalten, Willenserklärung; alle beteiligten Geschäftspartner haben ihre künftige Kooperation in einer absichtserklärung festgehalten
  • Wirtschaft: eine Erklärung eines Verhandlungspartners, die das Interesse an Verhandlungen und am Abschluss eines Vertrages ausdrückt, aber keine rechtliche Bindungswirkung hat

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Absichtserklärung' trennt man wie folgt:

  • Ab|sichts|er|klä|rung
(Definition ergänzt von Frederike am 04.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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