Abwerbung
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Abwerbung
Definition, Bedeutung
- Der Begriff Abwerbung bezeichnet allgemein das Bemühen, Arbeitnehmer oder Kunden eines anderen Unternehmens für das eigene zu gewinnen.
- Unter einer Abwerbung versteht man das mittelbare oder unmittelbare nachhaltige Einwirken auf einen arbeitsvertraglich gebundenen Arbeitnehmer mit dem Ziel, diesen zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem Abwerbenden oder einem Dritten zu veranlassen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Abwerbung' trennt man wie folgt:
- Ab|wer|bung
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