Abwerbung

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Abwerbung

Definition, Bedeutung

  • Der Begriff Abwerbung bezeichnet allgemein das Bemühen, Arbeitnehmer oder Kunden eines anderen Unternehmens für das eigene zu gewinnen.
  • Unter einer Abwerbung versteht man das mittelbare oder unmittelbare nachhaltige Einwirken auf einen arbeitsvertraglich gebundenen Arbeitnehmer mit dem Ziel, diesen zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem Abwerbenden oder einem Dritten zu veranlassen.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abwerbung' trennt man wie folgt:

  • Ab|wer|bung
(Definition ergänzt von Polly am 11.03.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige