Administrativenteignung

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Administrativenteignung

Definition, Bedeutung

Von Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung nicht durch Gesetz sondern durch einen Verwaltungsakt aufgrund eines Gesetzes erfolgt. Das ist gemäß Art. 14 Abs. 3 S.2 GG möglich.

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(Definition ergänzt von Tamara am 22.04.2019)

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