Aktenvermerk
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Aktenvermerk
Definition, Bedeutung
- Der Aktenvermerk, der "Vermerk für eine Akte", ist vor allem in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in sonstigen Administrationen, in denen Akten geführt werden, gebräuchlich.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aktenvermerk' trennt man wie folgt:
- Ak|ten|ver|merk
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