Akzession
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Akzession
Definition, Bedeutung
Völkerrecht: Beitritt eines Landes zu einem bestehenden Rechtsverhältnis (z.B. Vertrag) zwischen zwei oder mehr anderen Ländern. Zivilprozessrecht: Verbindung von zwei Verfahren. Wobei (...).Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Akzession' trennt man wie folgt:
- Ak|zes|si|on
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