aliud

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aliud

Definition, Bedeutung

Als "aliud" wird eine Leistung bezeichnet, mit der der Schuldner nicht das von ihm geschuldete, sondern etwas anderes erbringt. Bei einem Kaufvertrag steht ein aliud einem Mangel der Sache gleich.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'aliud' trennt man wie folgt:

  • Ali|ud
(Definition ergänzt von Leonidas am 13.04.2019)

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