Amtmann
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Amtmann
Definition, Bedeutung
- Amtsbezeichnung für Beamte des gehobenen Dienstes, die oberste Stufe ist der Amtsrat.
- Der Amtmann war im deutschsprachigen Raum seit dem Mittelalter der oberste Dienstmann eines vom Landesherrn zur Territorialverwaltung von Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen Amtes, das zugleich ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk war.
- sehr betrunken
- Verwaltungsbeamter im gehobenen Dienst
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Amtmann' trennt man wie folgt:
- Amt|mann
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