Amtmann

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Amtmann

Definition, Bedeutung

  • Amtsbezeichnung für Beamte des gehobenen Dienstes, die oberste Stufe ist der Amtsrat.
  • Der Amtmann war im deutschsprachigen Raum seit dem Mittelalter der oberste Dienstmann eines vom Landesherrn zur Territorialverwaltung von Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen Amtes, das zugleich ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk war.
  • sehr betrunken 
  • Verwaltungsbeamter im gehobenen Dienst

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amtmann' trennt man wie folgt:

  • Amt|mann
(Definition ergänzt von Melis am 08.03.2019)

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Begriffe mit Amtmann

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