Amtsleiter

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Amtsleiter

Definition, Bedeutung

  • Amtsleiter ist in der deutschen Kommunalverwaltung vielfach die Bezeichnung der direkt einem Dezernenten unterstellten Führungsperson eines Amtes oder Fachbereiches der Verwaltung, wie etwa Hauptamt, Personalamt, Standesamt, Bürgeramt, Kämmerei, Gemeindekasse, Ordnungsamt, Sozialamt oder Bauamt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amtsleiter' trennt man wie folgt:

  • Amts|lei|ter
(Definition ergänzt von Quirin am 12.03.2019)
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