Amtssprache

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Amtssprache

Definition, Bedeutung

Eine Amtssprache ist die Sprache, in welcher öffentliche Stellen sich untereinander und mit den Bürgern verständigen. Der Gebrauch der Amtssprache umfasst das Verfassen von Verwaltungsakten und Normen. In der Amtssprache werden Dokumente archiviert, Auskünfte an die Bürger erteilt, ferner Verhandlungen geführt. In ihr müssen auch Schriftsätze und Anträge eingereicht werden. Der Begriff der Amtssprache wird unterschiedlich weit verwandt. Eine Amtssprache im engeren Sinne ist die Sprache, in der Behörden und Regierungen kommunizieren. Im weiteren Sinne wird unter Amtssprache auch noch die Gerichtssprache und die Sprache der Parlamente, in der die Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden, verstanden. Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet Schulsprache eine Sprache, die im Unterricht an den Schulen eines Landes verwendet wird. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Sprachen, die zur Verständigung in Fernhandel und Fremdenverkehr dienen, werden als Verkehrssprachen bezeichnet.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amtssprache' trennt man wie folgt:

  • Amts|spra|che
(Definition ergänzt von Dean am 02.03.2019)

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