Anklage

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Anklage

Definition, Bedeutung

Mit Anklage wird im Strafprozessrecht der Vorwurf bezeichnet, der von der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Beschuldigten erhoben wird.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anklage' trennt man wie folgt:

  • An|kla|ge
(Definition ergänzt von Wiebke am 20.03.2019)
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