Anklageerhebung
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Anklageerhebung
Definition, Bedeutung
Mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wird im Strafprozess die gerichtliche Untersuchung eröffnet (§ 151 StPO), die dann mit dem Zwischenverfahren (=Eröffnungsverfahren) beginnt.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Anklageerhebung' trennt man wie folgt:
- An|kla|ge|er|he|bung
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