Anklageerhebung

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Anklageerhebung

Definition, Bedeutung

Mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wird im Strafprozess die gerichtliche Untersuchung eröffnet (§ 151 StPO), die dann mit dem Zwischenverfahren (=Eröffnungsverfahren) beginnt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anklageerhebung' trennt man wie folgt:

  • An|kla|ge|er|he|bung
(Definition ergänzt von Mailo am 07.03.2019)

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