Anklageschrift

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Anklageschrift

Definition, Bedeutung

  • Die Anklageschrift ist im Strafverfahren die das gerichtliche Verfahren einleitende Antragsschrift der Staatsanwaltschaft oder eines Privatklägers.
  • Schriftstück, in dem die strafrechtlichen Beschuldigungen formuliert sind; der Staatsanwalt legt die A. vor

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anklageschrift' trennt man wie folgt:

  • An|kla|ge|schrift
(Definition ergänzt von Alva am 23.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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Begriffe mit Anklageschrift

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