Anklagezulassung

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Anklagezulassung

Definition, Bedeutung

Mit Anklagezulassung wird im Strafprozess die im Zwischenverfahren getroffene Entscheidung des Gerichts, die Hauptverhandlung zu eröffnen bezeichnet.

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(Definition ergänzt von Friederike am 20.03.2019)

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