Anlagegut

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Anlagegut

Definition, Bedeutung

Eine Anlage bzw. ein Anlagegut ist ein Wirtschaftsgut, das dazu bestimmt ist, den Behörden und Einrichtungen des Landes dauernd (über einen längeren Zeitraum) zu dienen, z. B. ein Computersystem oder ein Dienstfahrzeug.

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(Definition ergänzt von Leia am 25.03.2019)

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