Annahmeberufung

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Annahmeberufung

Definition, Bedeutung

Von Annahmeberufung redet man bei einer Berufung, die durch das Berufungsgericht angenommen werden muss. Das z.B. im Strafprozess der Fall, wenn der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze beträgt, oder eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt (§ 313 StPO).

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(Definition ergänzt von David am 17.03.2019)

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