Anscheinsvollmacht

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Anscheinsvollmacht

Definition, Bedeutung

Von einer Anscheinsvollmacht (= Rechtsscheinsvollmacht) spricht man, wenn jemand sich die Willenserklärungen eines anderen, den er nicht bevollmächtigt hat, nach Treu und Glauben zurechnen lassen muss, weil er bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt dies hätte erkennen und verhindern können.

Voraussetzungen:

* Keine Vollmacht

* Der Vertreter erweckt den Rechtsschein der Bevollmächtigung

* Der Vertretene hätte dies erkennen und verhindern können

* der Vertragspartners weiss nichts vom Fehlen der Vollmacht

(siehe Brox, BGB AT, Rn. 522)

Flume lehnt die Anscheinsvollmacht ab, und gewährt stattessen einen Schadensersatz (Flume, § 49, 4).

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(Definition ergänzt von Anjali am 19.03.2019)

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