Anwaltszwang

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Anwaltszwang

Definition, Bedeutung

  • Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anwaltszwang' trennt man wie folgt:

  • An|walts|zwang
(Definition ergänzt von Justine am 15.03.2019)

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Begriffe mit Anwaltszwang

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