Anwaltszwang
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Anwaltszwang
Definition, Bedeutung
- Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Anwaltszwang' trennt man wie folgt:
- An|walts|zwang
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