Anwartschaftsrecht

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Anwartschaftsrecht

Definition, Bedeutung

Von einem Anwartschaftsrecht spricht man, wenn zum Vollerwerb eines Rechts nur noch eine Bedingung fehlt, die der Berechtigte selbst erfüllen kann, so dass der Verpflichtete den Rechtserwerb nicht mehr oder nur noch Verhindern kann, wenn er den Bedingungsausfall herbeiführt.

Beispiel: Häufigstes Beispiel ist der Kauf unter Eigentumsvorbehalt. Hier tritt der Vollerwerb des Eigentums mit Zahlung der letzten Rate ein. Der Verkäufer kann dies nicht verhindern.

Das Anwartschaftsrecht auf Rechte an Sachen wird auch dingliches Anwartschaftsrecht genannt. Es ist ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Übertragung

Das Anwartschaftsrecht wird analog den Regeln für das Vollrecht übertragen.

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(Definition ergänzt von Janna am 05.03.2019)

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