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ARD

Definition, Bedeutung

Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten strahlen jeweils eigene Hörfunkprogramme aus (Norddeutscher Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Hessischer Rundfunk usw.). Im Fernsehen betreiben sie ein gemeinsames Programm, das Erste Deutsche Fernsehen, und daneben noch eigene, die so genannten Dritten Programme. www.ard.de

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(Definition ergänzt von Bela am 02.04.2019)
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