Aufenthaltsbewilligung

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Aufenthaltsbewilligung

Definition, Bedeutung

  • Die Aufenthaltsbewilligung war eine Form der Aufenthaltsgenehmigung nach dem am 31. Dezember 2004 außer Kraft getretenen deutschen Ausländergesetz, mit der einem Ausländer der Aufenthalt nur für einen bestimmten, seiner Natur nach einen nur vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck erlaubt wurde.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufenthaltsbewilligung' trennt man wie folgt:

  • Auf|ent|halts|be|wil|li|gung
(Definition ergänzt von Marieke am 12.04.2019)
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