Aufrechnung

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Aufrechnung

Definition, Bedeutung

Eine Aufrechnung ist der Sache nach im Kern eine Bestimmung über die Tilgung von gegenseitigen Schulden. Es soll dadurch ein Hin und Her gegenseitiger Leistungen vermieden werden. Allerdings knüpft das Gesetz an die dem anderen gegenüber zu erklärende Aufrechnung einige Voraussetzungen. Zunächst müssen die sich gegenüber stehenden Forderungen gleichartig sein, weshalb die Aufrechnung in der Praxis nur bei Geldforderungen vorkommt. Weiter ist erforderlich, dass die Forderungen gegenseitig sind, d. h. die Aufrechnungspartner müssen jeweils eine Forderung gegen den anderen haben, bei denen zudem Fälligkeit gegeben sein muss.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufrechnung' trennt man wie folgt:

  • Auf|rech|nung
(Definition ergänzt von Berat am 14.04.2019)

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