Aufwandsteuer

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Aufwandsteuer

Definition, Bedeutung

Mit Aufwandsteuer wird eine Steuer bezeichnet, die Aufwendungen für Halten von Gebrauchsgegenständen besteuert. Ebenso wie bei Verbrauchsteuern wird hier die in der Aufwendung sich zeigende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert.

Beispiel: Zweitwohnungssteuer

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufwandsteuer' trennt man wie folgt:

  • Auf|wand|steu|er
(Definition ergänzt von Salome am 26.02.2019)

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