Ausbietungsgarantie
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Ausbietungsgarantie
Definition, Bedeutung
- Die Ausbietungsgarantie oder Bietgarantie ist ein Vertrag zwischen einem Grundpfandgläubiger, der die Zwangsversteigerung einer Immobilie betreibt, und einem an der Ersteigerung Interessierten.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausbietungsgarantie' trennt man wie folgt:
- Aus|bie|tungs|ga|ran|tie
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