Ausbietungsgarantie

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Ausbietungsgarantie

Definition, Bedeutung

  • Die Ausbietungsgarantie oder Bietgarantie ist ein Vertrag zwischen einem Grundpfandgläubiger, der die Zwangsversteigerung einer Immobilie betreibt, und einem an der Ersteigerung Interessierten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausbietungsgarantie' trennt man wie folgt:

  • Aus|bie|tungs|ga|ran|tie
(Definition ergänzt von Peter am 01.04.2019)

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