Ausgangssperre

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Ausgangssperre

Definition, Bedeutung

  • besonders militärisch: offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, zu einem ausgegebenen Zeitpunkt die Wohnung, das Haus beziehungsweise Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen
  • Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch oder polizeilich verordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten.
  • Verbot, zu bestimmten Zeiten das Haus zu verlassen; aufgrund der Unruhen verhngte die Regierung eine nchtliche ausgangssperre

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausgangssperre' trennt man wie folgt:

  • Aus|gangs|sper|re
(Definition ergänzt von Carlotta am 18.04.2019)
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