Ausgangssperre
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Ausgangssperre
Definition, Bedeutung
- besonders militärisch: offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, zu einem ausgegebenen Zeitpunkt die Wohnung, das Haus beziehungsweise Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen
- Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch oder polizeilich verordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten.
- Verbot, zu bestimmten Zeiten das Haus zu verlassen; aufgrund der Unruhen verhngte die Regierung eine nchtliche ausgangssperre
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausgangssperre' trennt man wie folgt:
- Aus|gangs|sper|re
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