Ausgleichszulage

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Ausgleichszulage

Definition, Bedeutung

Staatliche Unterstützungszahlung für Bezieher kleiner Pensionen oder Renten. Die Höhe der Ausgleichszulage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamteinkommen, also Pension + Nebeneinkommen, und dem jährlich neu festgesetzten Ausgleichszulagenrichtsatz. Dieser Richtsatz ist zugleich der allgemeine Grundbetrag (= Existenzminimum) bei der Gehaltspfändung (s. Forderungsexekution).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausgleichszulage' trennt man wie folgt:

  • Aus|gleichs|zu|la|ge
(Definition ergänzt von Michelle am 10.04.2019)

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