Auskunftsklage

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Auskunftsklage

Definition, Bedeutung

Bei einer Auskunftsklage oder der Auskunftsstufe einer Stufenklage (siehe Klageschrift Muster Betreuungsunterhalt) ist der Wert der Beschwer auf Seiten des Auskunftverlangenden nach einem Bruchteil (1/4 bis 1/10) des erwartenden Streitwerts der Betragsklage zu bestimmten.

Auf Seiten des Verpflichteten richtet sich der Wert nach dem von ihm zu betreibenden Aufwand, dabei ist sowohl ein Geheimhaltungsinteresse zu berücksichtigen, weiterhin mögliche Kosten für die Hinzuziehen von Hilfspersonen die dem Pflichtigen bei der Auskunftserteilung helfen (BGH v. 28.1.2009 Az. XII ZB 121/08) und auch ein Aufwand für eine rechtliche Abwehrversuche gegen eine Verurteilung zu einer unmöglichen Leistung (BGH v. 10.12.2008 Az. XII ZR 108/05).

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(Definition ergänzt von Kai am 14.03.2019)

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