ausländerbehörde

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ausländerbehörde

Definition, Bedeutung

  • Eine Ausländerbehörde (regional unterschiedlich zumeist als ALB oder ABH abgekürzt) oder Ausländeramt (ALA) besteht in Deutschland zumeist in jedem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mit der Aufgabe des Vollzugs des Ausländerrechts.
  • Verwaltungsstelle, bei der die Auslnder registriert werden und die fr ihre Belange zustndig ist

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'ausländerbehörde' trennt man wie folgt:

  • Aus|län|der|be|hör|de
(Definition ergänzt von Tizian am 14.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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