Aussageverweigerungsrecht

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Aussageverweigerungsrecht

Definition, Bedeutung

Ein "Aussageverweigerungsrecht" gibt es nur als Zeuge bei Gericht oder Ladung von Staatsanwaltschaft. Bei der Polizei handelt es sich lediglich um eine Vernehmung, und dort brauchst du als Beschuldigter wie auch als Zeuge keine Angaben zur Sache zu machen.

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(Definition ergänzt von Leander am 20.02.2019)

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