avaskulär

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avaskulär

Definition, Bedeutung

Avaskulär bedeutet "keine Blutgefäße enthaltend" bzw. "ohne Gefäßversorgung". Im Zusammenhang mit Nekrosen bedeutet "avaskulär", dass der betroffene Gewebsbezirk von der Gefäßversorgung abgeschnitten ist.

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(Definition ergänzt von Emilia am 19.02.2019)
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