Barunterhalt

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Barunterhalt

Definition, Bedeutung

Beim Unterhalt wird unterschieden zwischen Unterhaltsleistungen, die in Form einer Betreuung gewährt werden (Kleidung, Wohnung, Nahrung usw.), und solchen, die in Geld gewährt werden, sog. Barunterhalt. Praktisch wird diese Unterscheidung z. B. im Zusammenhang mit einer Scheidung, in dessen Folge ein Elternteil die Betreuung minderjähriger Kinder übernimmt, während der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung dann durch Geldzahlungen zu erfüllen hat (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB).

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(Definition ergänzt von Alois am 24.02.2019)

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