Bauabnahme

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Bauabnahme

Definition, Bedeutung

  • Die Bauabnahme ist in der Bauordnung der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht.
  • Prüfung eigens Bauwerkes durch die Bauaufsichtsbehörde auf Einhaltung der durch den genehmigten Bauplan vorgeschriebenen Ausführung sowie Beachtung der Bestimmungen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bauabnahme' trennt man wie folgt:

  • Bau|ab|nah|me
(Definition ergänzt von Christin am 24.03.2019)

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