Bauabnahme
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Bauabnahme
Definition, Bedeutung
- Die Bauabnahme ist in der Bauordnung der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht.
- Prüfung eigens Bauwerkes durch die Bauaufsichtsbehörde auf Einhaltung der durch den genehmigten Bauplan vorgeschriebenen Ausführung sowie Beachtung der Bestimmungen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bauabnahme' trennt man wie folgt:
- Bau|ab|nah|me
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