Bauaufsicht
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Bauaufsicht
Definition, Bedeutung
- Die Bauaufsicht im Sinne des öffentlichen Rechts wird von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen, die mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts befasst sind.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bauaufsicht' trennt man wie folgt:
- Bau|auf|sicht
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