Bauaufsicht

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Bauaufsicht

Definition, Bedeutung

  • Die Bauaufsicht im Sinne des öffentlichen Rechts wird von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen, die mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts befasst sind.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bauaufsicht' trennt man wie folgt:

  • Bau|auf|sicht
(Definition ergänzt von Mario am 08.03.2019)
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Begriffe mit Bauaufsicht

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