beauftragter

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beauftragter

Definition, Bedeutung

  • Ein Beauftragter (auch Sonderbeauftragter) ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses einmalig oder dauerhaft für einen Auftraggeber tätig.
  • Ein Beauftragter ist eine Person, die mit einer bestimmten Aufgabe betraut wird und entsprechende Anweisungen ausführen muss.
  • jmd., der mit etwas beauftragt ist, einen Auftrag erledigt

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'beauftragter' trennt man wie folgt:

  • Be|auf|trag|ter
(Definition ergänzt von Valentina am 30.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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