Befehlsgewalt

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Befehlsgewalt

Definition, Bedeutung

  • Befehlsgewalt ist die Befugnis einer Person, anderen Anordnungen oder Anweisungen zu erteilen.
  • Befugnis, Befehle zu erteilen; die befehlsgewalt haben
  • Recht oder Befugnis, Befehle zu erteilen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Befehlsgewalt' trennt man wie folgt:

  • Be|fehls|ge|walt
(Definition ergänzt von Celina am 29.03.2019)
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