Befehlsgewalt
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Befehlsgewalt
Definition, Bedeutung
- Befehlsgewalt ist die Befugnis einer Person, anderen Anordnungen oder Anweisungen zu erteilen.
- Befugnis, Befehle zu erteilen; die befehlsgewalt haben
- Recht oder Befugnis, Befehle zu erteilen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Befehlsgewalt' trennt man wie folgt:
- Be|fehls|ge|walt
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