Begleitschaden
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Begleitschaden
Definition, Bedeutung
- Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden (von englisch collateral damage; aus dem Lateinischen collateralis für seitlich oder benachbart) bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende – an sich unbeabsichtigte – Schäden aller Art durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz bei nicht-zivilen Aktionen.
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