Begleitschaden

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Begleitschaden

Definition, Bedeutung

  • Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden (von englisch collateral damage; aus dem Lateinischen collateralis für seitlich oder benachbart) bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende – an sich unbeabsichtigte – Schäden aller Art durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz bei nicht-zivilen Aktionen.

Anzeige

(Definition ergänzt von Jano am 12.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme

Anzeige

Anzeige

Anzeige