Begnadigungskommission
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Begnadigungskommission
Definition, Bedeutung
Die Begnadigungskommission berät Begnadigungsgesuche vor. Erachtet sie ein Gesuch als zulässig, so holt sie vor der Antragstellung an den Grossen Rat eine Stellungnahme bei jenem Gericht ein, das die zu begnadigende Strafe ausgesprochen hat. Der Kommission steht es frei, zusätzlich Auskunftspersonen zu befragen, welche die gesuchstellende Person ihr angibt, und allenfalls die gesuchstellende Person selbst anzuhören. Vgl. BegnadigungAnzeige
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