Behoerde
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Behoerde
Definition, Bedeutung
- Dienststelle; Arbeit bei der behoerde
- Gruppe von Personen, die von Staat, Gemeinde oder Kirche mit bestimmten Aufgaben beauftragt sind; sich an eine behoerde wenden
- zuständiges Organ der Öffentlichen Verwaltung mit Vertretungsfunktion des Rechtsträgers.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Behoerde' trennt man wie folgt:
- Be|hör|de
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