Beigeordneter

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Beigeordneter

Definition, Bedeutung

  • Beamter oder Angestellter einer Gemeindeverwaltung
  • Beigeordneter ist in einigen Ländern Deutschlands die Amtsbezeichnung eines Wahlbeamten, der im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einem Landkreis als Mitglied in den Gemeindevorstand, Verbandsvorstand oder in den Kreisausschuss gewählt worden ist.
  • Von der kommunallen Vertretung bestellter Beamter.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beigeordneter' trennt man wie folgt:

  • Bei|ge|ord|ne|ter
(Definition ergänzt von Tarik am 21.03.2019)

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