Belegenheit

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Belegenheit

  • Definition, Bedeutung

    Das deutsche Wort „Belegenheit" (mit dem Adjektiv „belegen") hat sich als juristische Sonderform für „Lage" (und „gelegen") erhalten, zumal Lage oft in einem übertragenen, nicht mehr räumlichen Sinne gebraucht wird (z.B. Sachlage, Rechtslage). Begrifflich gibt es nur für körperliche Sachen eine reale Belegenheit.
  • Zugehörigkeit einer (meist) unbeweglichen Sache zu einem Verwaltungs- oder Gerichtsbezirk.

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(Definition ergänzt von Luna am 24.02.2019)

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