Berufskolleg

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Berufskolleg

Definition, Bedeutung

Der Name Berufskolleg bezeichnet, wegen der zum Teil unterschiedlichen Bildungssysteme in den einzelnen Bundesländern der BRD, zum Teil ganz unterschiedliche Schulsysteme oder Bildungsgänge

In einigen Bundesländern sind Berufskollegs lediglich besondere Schularten einer berufsbildenden Schule.

Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen


"Berufskolleg" (BK) ist im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) die Bezeichnung für die aus den berufsbildenden Schulen, den Kollegschulen, Fachschulen und sonstigen Schulen der Sekundarstufen II (Klassen 10 bis 13) und III (Erwachsenenbildung) hervorgegangene Bündelschule. Der Besuch eines BK ist kostenfrei.

Intention des Berufskollegs ist eine zeitgleiche bzw. integrierte Qualifizierung sowohl im berufsbildenden als auch im allgemeinbildenden Bereich.


Es gibt Berufskollegs in 4 Hauptrichtungen:

1. Kaufmännisch-verwaltende BK

2. Technisch-gewerbliche BK

3. Sozialpädagogische BK

4. Künstlerische BK


Es kommen auch Verbundschulen vor derart, dass es z. B. technisch-künstlerische BK oder kaufmännisch-sozialpädagogische BK und andere Mischformen gibt.

An einem BK kann man jeden Abschluss der Sekundarschule I und II erwerben, d. h. vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Es stellt eine echte Alternative zu jeder anderen Schulform dar (Haupt-, Real-, Gesamtschule und Gymnasium). Als Schulform der Sekundarstufe II nimmt es seine Schüler aber erst auf, wenn sie mindestens 9 Schuljahre ihre Schulpflicht erfüllt haben.

Die Ausbildungen und Schulabschlüsse an einem BK sind für jeden Schüler mit mittleren Berufsabschluss eine echte Alternative zur betrieblichen Ausbildung. Jede BK-Form bietet Ausbildungen in vielen Berufen an.


Ein BK besteht in der Regel aus folgenden Schularten:


1. Berufsgrundschuljahr

2. Berufsfachschule

3. Höhere Berufsfachschule

4. Berufsschule

5. Fachoberschule

6. Gymnasiale Oberstufe

7. Fachschule (Studium)


Durch die Integration von Berufsfachschule, Höherer Berufsfachschule und Fachschule ist es zusätzlich möglich, erweiterte Berufskenntnisse parallel zum Schulabschluss zu erwerben (z. B. Abschluss der Höheren Handelsschule und parallel schulischer Teil der Fachhochschulreife) und ebenso ein Studium mit staatlich geprüften Abschluss zu erwerben (z. B. staatlich geprüfter Techniker oder staatlich geprüfter Betriebswirt) und parallel die Fachhochschulreife sowie die Befähigung zum Ausbilder für das Duale System.

Nach dem Abschluss einer jeden Berufsausbildung kann man an einem BK ein Fachschulstudium absolvieren und in vielen Fachrichtungen abschließen. Das Studium an einer Fachschule führt zum höchsten berufsqualifizierenden Abschluss unterhalb der Ebene der Hochschulen/ Fachhochschulen/ Universitäten. Bei einem späteren Wechsel an eine Hochschule wird dieser Abschluss zu großen Teilen auf die zu erbringenden Studienleistungen angerechnet. Dieser Abschluss steht so hoch, dass er im Handwerk selbstverständlich den Meisterbrief ersetzt und übertrifft, sodass sich ein solcher Absolvent sofort im Handwerk meist parallel in mehreren Handwerken zugleich selbstständig machen darf.

Durch die Integration der Berufsschule in das Berufskolleg, bereitet ein BK in NRW jeden Auszubildenden des Dualen Systems der Berufsausbildung auf seine Prüfung vor der staatlichen Kammer (IHK, HWK u. a.) vor. Es ist gesetzlicher Bestandteil jeder Ausbildung.

Das BK bietet auch Jugendlichen ohne dualen Ausbildungsvertrag in der freien Wirtschaft oder Verwaltung die Möglichkeit einer vollschulischen Ausbildung an. So kann man z. B. an kaufmännisch-verwaltenden BK die dreijährige Ausbildung zum staatlich geprüften Assistenten absolvieren und parallel die Fachhochschulreife erwerben. Mit einem zusätzlichen sechsmonatigen kaufmännischen Praktikum in einem Industrieunternehmen darf ein solcher Schüler direkt die IHK-Prüfung zum Industriekaufmann/ zur Industriekauffrau ablegen. Das BK begleitet sie/ ihn auch auf diesem weiteren Berufsweg. So kann man in nur 3 1/2 Jahren 2 Berufsabschlüsse und 1 Schulabschluss erwerben, statt in 3 Jahren nur 1 Berufsabschluss und sonst nichts.

Die Lehrer und Lehrerinnen an BK müssen alle ein Universitätsstudium (Master) abgeschlossen haben. Sie haben alle als Beamte den Status von Studienräten und höher oder sind Angestellte im vergleichbaren Rang. Anders als an allgemeinbildenden Schulen, arbeiten am BK viele Lehrkräfte mit Praxiserfahrungen. Die Anwerbung solcher Lehrkräfte wird vom Land NRW im Interesse der Schüler und Studierenden an den BK ausdrücklich gewünscht und gefördert.

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(Definition ergänzt von Sammy am 07.04.2019)
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