Besitzergreifung
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Besitzergreifung
Definition, Bedeutung
- Besitzergreifung (1. Form) geschieht z. B. an Landstrecken entweder als völkerrechtliche Begründung der Gebietshoheit oder als kriegerische Maßregel.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Besitzergreifung' trennt man wie folgt:
- Be|sitz|er|grei|fung
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