Besitzergreifung

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Besitzergreifung

Definition, Bedeutung

  • Besitzergreifung (1. Form) geschieht z. B. an Landstrecken entweder als völkerrechtliche Begründung der Gebietshoheit oder als kriegerische Maßregel.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Besitzergreifung' trennt man wie folgt:

  • Be|sitz|er|grei|fung
(Definition ergänzt von Jan am 17.04.2019)
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