Besitzverlust

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Besitzverlust

Definition, Bedeutung

Der Besitzverlust tritt ein, wenn der bisherige Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt (z.B. wegen Abhandenkommens). Für die freiwillige Aufgabe genügt es, wenn er seinen Willen erkennbar nach außen kundtut (z.B. die Mietwohnung räumt). Eine faktische noch bestehende Möglichkeit die Sachherrschaft auszuüben (z.B. weil er noch die Wohnungssschlüssel besitzt) ist unerheblich.

Besitzaufgabewille

äußerlich erkennbare Besitzaufgabehandlung

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(Definition ergänzt von Tamino am 26.02.2019)

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