Bestandsverzeichnis
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Bestandsverzeichnis
Definition, Bedeutung
- Mit Bestandsverzeichnis bezeichnet man im deutschen Sachenrecht den ersten Teil eines Grundbuchblatts, das die Bezeichnung des Grundstücks (Bestands-Nr., Gemarkung, Flurnummer, Flurstück-Nummer, Größe in m²) enthält.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bestandsverzeichnis' trennt man wie folgt:
- Be|stands|ver|zeich|nis
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