Betriebsobmann

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Betriebsobmann

Definition, Bedeutung

  • von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte Person mit den gleichen Aufgaben wie der Betriebsrat

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Betriebsobmann' trennt man wie folgt:

  • Be|triebs|ob|mann
(Definition ergänzt von Madleen am 07.03.2019)

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